Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
≥10
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
≥5
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2024-09-16
Produktidentifikator
BEECK Kalkkaseinfarbe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kalkfarbe für die Baudenkmalpflege
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender, Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt genannten Anwendungszweck zu verwenden
Hersteller / Lieferant
Händler
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)6132/84463, +41 44 251 51 51, +41 44 251
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BEECK"SCHE FARBWERKE GmbH
E-Mail-Addresse
info@thymos.ch, info@beeck.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Enthält
Calciumdihydroxid
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf, Nebel nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen. P501 - Inhalt und Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1 H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.