Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-82-1
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-185-4
Name der Chemikalie
Stoddard Solvent; Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-08-22
Produktidentifikator
Pro-240 Bohnerwachs flüssig
CAS-Nr.
64742-82-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bohnerwachs für unversiegelte Holzböden
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)160-92250872
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Becker Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@becker-chemie.de
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich, Umweltgefährlich
R-Sätze
Entzündlich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 10 Entzündlich. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrenpiktogramme
Xn - Gesundheitsschädlich; N - Umweltgefährlich Xn - N - Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
TERPENTINÖLERSATZ
S-Sätze
02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 16 Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen. 23 Gas/Aerosol nicht einatmen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen . 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.