Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
5-15%
EC/CAS
215-181-3/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
225-768-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
<5%
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
<5%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2019-06-05
Produktidentifikator
Eilfix Pool-A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel, alkalisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)160-92250872
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Becker Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@becker-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid C9-11 Alkoholethoxylat
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.