Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64741-65-7
Name der Chemikalie
Petroleum, coal, tar and natural gas and their derivatives generated using distillation and/or other processing methods if they contain ≥ 0,1 % w/w benzene
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-067-2
Name der Chemikalie
Petroleum, coal, tar and natural gas and their derivatives generated using distillation and/or other processing methods if they contain ≥ 0,1 % w/w benzene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-02-13
Produktidentifikator
Eilfix Niral-Gard
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Edelstahlpflege
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Becker Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@becker-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenhinweise
Xn - Gesundheitsschädlich Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
R-Sätze
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Aspirationsgefahr
Asp. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 4
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), schweres Alkylatbenzin; Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert Paraffinum perliquidum
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.