Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-180-5/79-14-1
Name der Chemikalie
Glycolic acid
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
<0,1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-28
Produktidentifikator
Eilfix Edelstahlreiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Becker Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@becker-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Sulfonsäuren, C14-17-sec-Alkan-, Natriumsalze Isotridecanol, ethoxyliert (>=2.5 EO) 2-Hydroxyethansäure
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.