Allgemeine Information
Version
1.2 überarbeitet am
Überarbeitet am
2021-04-21
Produktidentifikator
Formel-Pro Schnellestrich BASIC 25 kg, Artikelnummer: 1581542
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für die Bauchemie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Industrielle Verwendung Gewerbliche Verwendung Verwendung durch Verbraucher
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf München (DE;EN) +49 (0) 89 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BayWa AG
E-Mail-Addresse
formel-pro@baywa.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
#2_2_1_CLASSIFICATION
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Sammelstelle für gefährliche Abfälle zuführen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen. (Reaktion) P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.