Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
>50
EC/CAS
25988-97-0
Name der Chemikalie
Polymer of N-Methylmethanamine (EINECS 204-697-4) with (chloromethyl) oxirane (EINECS 203-439-8)/Polymeric quaternary ammonium chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-03-06
Produktidentifikator
Soft & Easy (Comp. 2 Algicid) 714784
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Algenverhütung für die Schwimmbadwasser-Aufbereitung
NOTRUFNUMMERN:
DE Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BAYROL Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
ASchwarzenboeck@bayrol.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenkategorien
Eye Dam. 1 H318 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 H410
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aluminiumsulfat 14-Hydrat, Polymer aus N-Methylmethanamin mit (Chlormethyl)oxiran
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.