Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-16
Produktidentifikator
Calcinex
CAS-Nr.
37971-36-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Komplexierungs- und Härtestabilisierungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung
NOTRUFNUMMERN:
DE Giftnotruf München (oder jedes andere Giftinformationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BAYROL Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
SDS@bayrol.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenkategorien
Met. Corr. 1 H290 Eye Irrit. 2 H319
Weitere Informationen
Zwischen der Säurekomponente und der Base findet eine chemische Reaktion zur Bildung von Natriumsalz statt. Der pH-Wert bestätigt diese Reaktion (siehe Abschnitt 9). Um dieses Gemisch zu klassifizieren, wird angenommen, dass die basische Komponente vollständig und die saure Komponente fast vollständig verbraucht ist. Wir berücksichtigen dies nicht bei der Berechnung der Einstufung des Gemisches.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.