Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-24
Produktidentifikator
PROLINE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
infobayer-ch@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H361d, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Schweizerischer Gesetzgebung (In Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.) Augenreizung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Reproduktionstoxizität: Kategorie 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung und Kennzeichnung nach Schweizerischer Gesetzgebung Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Prothioconazol • N,N-dimethyldecan-1-amide (CAS 14433-76-2). GHS07 GHS08 GHS09 Vorsicht Gesundheitsschädigend Gewässergefärdend gefährlich • Prothioconazol • N,N-Dimethylfettsäureamid
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
2-[2-(1-chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-3H-1,2,4-triazole- 3-thione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzanzug/Schutzbrille oder Visier tragen. P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM (145) oder Arzt Anrufen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle in Übereinstimmung der örtlichen Vorschriften zuführen. Wiederverwendung der Verpackung verboten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Einstufung und Kennzeichnung nach alter Schweizerischer Gesetzgebung:
Klassifizierungen
Kennzeichnungspflichtig
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend N Umweltgefährlich
R-Sätze
R 36 Reizt die Augen. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Besondere Kennzeichnung SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Z 001 Zusätzlich zu deklarierender Inhaltsstoff: N,N-dimethyldecanamid (CAS 14433-76-2) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.