Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-199-0/64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
>2,50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-07
Produktidentifikator
OTHELLO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
infobayer-ch@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Schweizerischer Gesetzgebung (In Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.) Augenreizung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung und Kennzeichnung nach Schweizerischer Gesetzgebung Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diflufenican Mesosulfuron-methyl, Natriumsalz Iodosulfuron-methyl-Natrium GHS07 GHS09 Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend Mesosulfuron-methyl, Natriumsalz Iodosulfuron-methyl-Natrium
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
Polyglycol ether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Polyglykolether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzbrille oder Visier tragen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften zuführen. Wiederverwendung der Verpackung verboten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Einstufung und Kennzeichnung nach alter Schweizerischer Gesetzgebung Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend N Umweltgefährlich
R-Sätze
R36 Reizt die Augen. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Besondere Kennzeichnung SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.