Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
239110-15-7
Name der Chemikalie
Fluopicolid (ISO); 2,6-Dichlor-N-[3-chlor-5-(trifluormethyl)-2-pyridylmethyl]-benzamid (2022/692)
Konzentration
5,53
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-24
Produktidentifikator
INFINITO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
infobayer-ch@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Schweizerischer Gesetzgebung (In Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.) Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung und Kennzeichnung nach Schweizerischer Gesetzgebung: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Propamocarb-hydrochlorid • Fluopicolid GHS07 GHS09 Vorsicht Gewässergefährdend gefährlich • Propamocarb-hydrochlorid • Fluopicolide
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Besondere Kennzeichnung SPe2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2) ausbringen. Einstufung und Kennzeichnung gemäss bisheriger Schweizerischer Gesetzgebung (In Anlehnung an die EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.)
Klassifizierungen
Kennzeichnungspflichtig
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend N Umweltgefährlich
R-Sätze
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Besondere Kennzeichnung SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Spe 2: Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2) ausbringen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Die Wiederverwendung der Verpackung ist verboten.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.