Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>0,005
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-07-23
Produktidentifikator
CONSENTO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
infobayer-ch@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Schweizerischer Gesetzgebung (In Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.) Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung und Kennzeichnung nach Schweizerischer Gesetzgebung Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Fenamidon Propamocarb-hydrochlorid GHS09 Gewässergefährdend Fenamidon Propamocarb-hydrochlorid
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208
Enthält
Propamocarb-hydrochlorid, 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Propamocarb-HCl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzanzug tragen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Besondere Kennzeichnung Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung. Einstufung und Kennzeichnung nach alter Schweizerischer Gesetzgebung
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend N Umweltgefährlich
R-Sätze
R36 Reizt die Augen. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Besondere Kennzeichnung SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.