Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-04-26
Produktidentifikator
CHEKKER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
infobayer-ch@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verfügung der Schweizer Bewilligungsbehörde (in Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Schwere Augenschädigung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Ein Kennzeichnung gemäß Verfügung der Schweizer Bewilligungsbehörde (in Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Amidosulfuron Iodosulfuron-methyl-Natrium Mefenpyr-diethyl GHS07 GHS09 Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
2.3 Sonstige Gefahren
3 Staub kann mit Luft explosive Mischungen bilden. 4 Amidosulfuron: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Iodosulfuron-methyl- Natrium: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Mefenpyr-diethyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Phenylsulfonat Ca: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen.