Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-07
Produktidentifikator
AVIATOR XPRO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer (Schweiz) AG
E-Mail-Addresse
infobayer-ch@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H361d, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Schweizerischer Gesetzgebung (In Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.) Augenreizung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Reproduktionstoxizität: Kategorie 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß deutscher nationaler Gesetzgebung: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bixafen Prothioconazol N,N-Dimethyldecanamid GHS07 GHS08 GHS09 Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
2-[2-(1-Chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro--3H-1,2,4- triazole-3-thion. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzanzug/Schutzbrille oder Visier tragen. P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM (145) oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle in Übereinstimmung der örtlichen Vorschriften zuführen. Wiederverwendung der Verpackung verboten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.