Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
139528-85-1
Name der Chemikalie
Metosulam (ISO) N-(2,6-Dichlor-3-methylphenyl)-5,7-dimethoxy[1,2,4]-triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-sulfonamid (2015/1221)
Konzentration
N/A
EC/CAS
604-145-6
Name der Chemikalie
Metosulam (ISO) N-(2,6-Dichlor-3-methylphenyl)-5,7-dimethoxy[1,2,4]-triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-sulfonamid (2015/1221)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-02-12
Produktidentifikator
USTINEX-TOTALUNKRAUTFREI
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer Austria Ges. m.b.H
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
bayer cropscience
E-Mail-Addresse
austria@bayercropscience.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xi Reizend, R41 N Umweltgefährlich, R50/53
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der nationalen Gesetzgebung in Österreich: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Flufenacet • Metosulam • Glyphosat
Gefahrenpiktogramme
N Umweltgefährlich Xi Reizend
R-Sätze
R41 Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 4 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.