Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
141112-29-0
Name der Chemikalie
Isoxaflutole (ISO); 5-Cyclopropyl-1,2-oxazol-4-yl-α,α,α-trifluor-2-mesyl-p-tolyl-keton (2015/1221)
Konzentration
19,00
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>0,005 <0,05
Allgemeine Information
Version
2 / A
Überarbeitet am
2014-11-12
Produktidentifikator
ADENGO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer Austria Ges. m.b.H
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer CropScience
E-Mail-Addresse
austria@bayercropscience.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EG-Richtlinie für gefährliche Zubereitungen 1999/45/EC gemäß österreichischem Chemikaliengesetz und betroffenen Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung: Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Isoxaflutol • Cyprosulfamid • Thiencarbazon-methyl
Gefahrenpiktogramme
N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich
R-Sätze
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe 4 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.