Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
401-730-6/64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
>= 10 - < 20
EC/CAS
265-199-0
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
>= 3 - < 5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-23
Produktidentifikator
BOXER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid Bewilligungsnummer (Bayer) W-6168-1
NOTRUFNUMMERN:
Schweiz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
bayer cropscience
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Einstufung und Kennzeichnung nach Schweizerischer Nationaler Gesetzgebung: Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet: Siehe Abschnitt 2 des hier angehängten Sicherheitsdatenblatts für Boxer (Syngenta). Bisherige (alte) Einstufung und Kennzeichnung siehe unter Abschnitt 15 dieses Deckblatts. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Keine Ergänzungen siehe folgende Seiten. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Mittel und dessen Reste nicht in Gewässer gelangen lassen. Leere Gebinde gründlich reinigen und Bayer (Schweiz) AG, CropScience SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005. BOXER (W 6168-1) Gebinde: 5 L 2/2 Version Ausgabedatum Syngenta 01.07.2016 Deckblatt für CH neu erstellt am: 23.01.2018 der Kehrichtabfuhr übergeben. Reste von Pflanzenbehandlungsmitteln zur Entsorgung einer Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufstelle zurückgeben. Unbedingt Gefahren- und Sicherheitshinweise auf der Packung beachten. Sonderabfallvorschriften beachten. Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt 020108 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten. 15. VORSCHRIFTEN Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wiederverwendung der Verpackung verboten. Artikel 4 Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Artikel 1 lit. f der Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2): Jugendliche in der beruflichen Grundbildung dürfen nur mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten, wenn dies in der jeweiligen Bildungsverordnung zur Erreichung ihres Ausbildungszieles vorgesehen ist, die Voraussetzungen des Bildungsplans erfüllt sind und die geltenden Altersbeschränkungen eingehalten werden. Jugendliche, die keine berufliche Grundbildung absolvieren, dürfen nicht mit diesem Produkt (diesem Stoff / dieser Zubereitung) arbeiten. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Einstufung und Kennzeichnung nach bisheriger Schweizer Gesetzgebung:
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend N Umweltgefährlich
R-Sätze
R 38 Reizt die Haut R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Besondere Kennzeichnung SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 BOXER Version Überarbeitet am: SDB-Nummer: Diese Version ersetzt alle früheren 7.0 01.07.2016 S1385257870 Ausgaben. ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Produkt definition
Handelsname : BOXER Design code : A8545G 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des : Herbizid Gemisches 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : Syngenta Agro AG Rudolf - Maag - Strasse 5 CH-8157 Dielsdorf Schweiz Telefon : +41 44 855 88 77 Telefax : +41 44 855 87 01 Email-Adresse : sds_syngenta.ch@syngenta.com
Produktinformation
Telefon (Syngenta Contact Center) 0900 800 008 1.4 Notrufnummer Notrufnummer : 145 oder 044/ 251 51 51 Toxikologisches Informationszentrum für Vergiftungen, 0044 1484 538 444 (Syngenta, englisch) 0049 6232 130 128 (SGS, deutsch) für andere Störfälle
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt, H317: Kann allergische Hautreaktionen Kategorie 1 verursachen. Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität, H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit Kategorie 1 langfristiger Wirkung.
Einstufung (67/548/EWG)
1999/45/EG) 1 / 19 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 BOXER Version Überarbeitet am: SDB-Nummer: Diese Version ersetzt alle früheren 7.0 01.07.2016 S1385257870 Ausgaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende : EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Sicherheitshinweise
Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
S-Benzyl-N,N-dipropylthiocarbamat Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leicht, aromatisch
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Brennbare Flüssigkeit. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 2 / 19 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 BOXER Version Überarbeitet am: SDB-Nummer: Diese Version ersetzt alle früheren 7.0 01.07.2016 S1385257870 Ausgaben. Verursacht Haut- und Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.