Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-199-0/64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
>1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-09
Produktidentifikator
HUSAR OD
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer CropScience AG
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)2133-51-99300 (Sicherheitszentrale Dormagen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer CropScience AG
E-Mail-Addresse
BCS-SDS@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Augenreizung: Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Akute aquatische Toxizität: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Iodosulfuron-methyl-Natrium Mefenpyr-diethyl Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.