Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>0,005
EC/CAS
251-835-4/34123-59-6
Name der Chemikalie
3-(4-Isopropylphenyl)-1,1-dimethylurea
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-02-09
Produktidentifikator
FENIKAN
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer CropScience AG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer CropScience AG
E-Mail-Addresse
BCS-SDS@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Karzinogenität: Kategorie 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Akute aquatische Toxizität: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Isoproturon Diflufenican
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine sonstigen Gefahren bekannt.