Allgemeine Information
Version
10 / D
Überarbeitet am
2022-08-26
Produktidentifikator
INDAZIFLAM TC F
CAS-Nr.
950782-86-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119859514-31-0000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer AG
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)2133-489-99300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer AG
E-Mail-Addresse
BCS-SDS@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H371, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H371
May cause damage to organs
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Indaziflam
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H371 Kann die Organe (Nervensystem) bei Verschlucken schädigen. H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann bei Dispersion ein explosionsgefährliches Staub-Luft-Gemisch bilden. Indaziflam: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition: Kategorie 2 H371 Kann die Organe (Nervensystem) bei Verschlucken schädigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Kategorie 2 H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.