Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
608-879-8/335104-84-2
Name der Chemikalie
Tembotrione (ISO); 2-{2-Chlor-4-(methylsulfonyl)-3-[(2,2,2-trifluorethoxy)-methyl]benzoył}cyclohexan-1,3-dion (2015/1221)
Konzentration
28,3
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>0,005
EC/CAS
220-239-6/2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
>0,005
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
>5,0
Allgemeine Information
Version
10 / D
Überarbeitet am
2023-11-29
Produktidentifikator
AUXO PLUS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
Hersteller / Lieferant
Bayer AG
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)2133-489-99300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bayer AG
E-Mail-Addresse
BCS-SDS@bayer.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H361d, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H361d
Suspected of damaging the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
• Tembotrione • Thiencarbazon-methyl • Isoxadifen-ethyl
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Augen, Niere, Leber) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208
Enthält
Tembotrione, Isoxadifen-ethyl, 1,2-Benzisothiazolin-3-on, 2-Methyl-2H- isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Neben den genannten Gefahren sind keine zusätzlichen Gefahren bekannt. Tembotrione: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Thiencarbazon-methyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Isoxadifen-ethyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Reproduktionstoxizität: Kategorie 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition: Kategorie 2 H373 Kann die Organe (Augen, Niere, Leber) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Kennzeichnungspflichtig. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: • Tembotrione • Thiencarbazon-methyl • Isoxadifen-ethyl Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Augen, Niere, Leber) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208 Enthält Tembotrione, Isoxadifen-ethyl, 1,2-Benzisothiazolin-3-on, 2-Methyl-2H- isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. 2.3 Sonstige Gefahren Neben den genannten Gefahren sind keine zusätzlichen Gefahren bekannt. Tembotrione: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Thiencarbazon-methyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Isoxadifen-ethyl: Stoff wird nicht als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) angesehen. Stoff wird nicht als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) angesehen. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2 Gemische