Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-11
Produktidentifikator
Schnellbinder
CAS-Nr.
65997-16-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialbindemittel als Zumischung für Portlandzement oder portlandzement haltige Putze und Mörtel um die Erhärtungsgeschwindigkeit zu erhöhen und Verwendungen,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zum
Herstellername
Vertriebspartner
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Baumit Schweiz AG
E-Mail-Addresse
office@schweiz.baumit.com, sdb@baumit.de
GHS-Informationen
Signalwort
entfällt
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
keine Einstufung gemäß keine Richtlinie 1999/45/EG
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenpiktogramm(e) keine
Signalwort
entfällt
Gefahrenhinweise
keine
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkran- kungen der Lunge. Das Produkt reagiert mit Feuchtigkeit alkalisch. Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) ernste Hautschäden hervorrufen. Calciumaluminatzement enthält unter 0,0002% sensibilisierendes Chrom(VI). Daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. Ergebnisse der PBT- Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxi- und vPvB-Beurteilung scher Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt.