Allgemeine Information
Version
11 (ersetzt Version 10
Überarbeitet am
2025-02-25
Produktidentifikator
VitonGrob
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dry mix mortar Putzmörtel für Wände und Decken im Innenbereich
NOTRUFNUMMERN:
+49 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Baumit GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@baumit.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaolinitton (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Staub nicht einatmen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Abfallverwertung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist schwach wassergefährdend
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Ergänzende Informationen: Dieses Produkt enthält natürlich bedingt alveolengängigen Quarz (Feinfraktion) als Verunreinigung in einer Konzentration größer 1 % jedoch kleiner 10 % und ist daher gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definierten Kriterien als STOT RE 2 sowie aufgrund des Potenzials zur Bildung von im trockenen Zustand luftübertragenem, alveolengängigem, kristallinem Siliziumdioxids (Feinfraktion) als gefährliche Zubereitung gemäß Richtlinie 6775487EWG eingestuft. Dies gilt jedoch nicht für den Nutzungszustand.