Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
30%- 01-2119475151-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-08-22
Produktidentifikator
Baumit Cemlime
NOTRUFNUMMERN:
der 1. Medizinischen Universitätsklinik
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Baumit GmbH
E-Mail-Addresse
office@baumit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Schwere Augenschädigung / -reizung 1 Hautreizend 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) - 3 einmalige Exposition (SE)
Gefahrenhinweise
H318: Verursacht schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. H335: Kann die Atemwege reizen. Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 GHS07 H318: Verursacht schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. H335: Kann die Atemwege reizen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kalkhydrat Ca(OH)2 (EG: 215-137-3) chromatarmer Portlandzement (EG: 266-043-4) gemäß EU-RL 2003/53/EG
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261: Einatmen von Staub vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen P332+P313 Bei Hautreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P304+P340 BEI EINATMEN Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Sonstige Gefahren sind nicht bekannt.