SteinKleber

Baumit Baustoffe GmbH

Überarbeitet am : 2017-05-29

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-05-29

Produktidentifikator

SteinKleber

CAS-Nr.

65997-15-1

NOTRUFNUMMERN:

der 1. Medizinischen

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Baumit Baustoffe GmbH

E-Mail-Addresse

office@ischl.baumit.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien

Hautreizend 2 Schwere Augenschädigung / -reizung 1 Sensibilisierung der Haut 1 B Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) - 3 einmalige Exposition

Gefahrenhinweise

H318: Verursacht schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. Baumit Baustoffe GmbH A-4820 Bad Ischl, Linzer Straße 8 Tel.: (06132) 27301 Telefax: 27 164 Wopfinger Baustoffindustrie GmbH A-2754 Waldegg/Wopfing 156 Tel.: (02633) 400-0 Telefax: 400-319 Versand Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke A-9020 Klagenfurt, Ferdinand Jergitsch-Str. 15 Tel.: (0463) 56676 Telefax: 56676-85 A-9120 Peggau Tel.: (03127) 201-0 Telefax: 201- 361 Versand H318: Verursacht schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen Verursacht verursachen. Hautreizungen. H335: Kann die Atemwege reizen.

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Chromatarmer Portlandzement (EG: 266-043-4) gemäß EU-RL 2003/53/EG

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften zuführen. ergänzende Information Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Das Produkt reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) ernste Hautschäden hervorrufen. Das Gemisch ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze unter 0,0002% im Zementanteil des verwendungsfähigen Produktes abgesenkt ist. Daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerdauer. Das Produkt ist schwach wassergefährdend.

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt.

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