Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-199-0
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-05-02
Produktidentifikator
BAUKING Bitu-Dicht
CAS-Nr.
64742-95-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BAUKING GmbH
E-Mail-Addresse
info@bauking.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS02
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Solvent naphtha (petroleum), light aromatic
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen P223 - Keinen Kontakt mit Wasser zulassen P241 - Explosionsgeschützte Lüftungsanlagen, elektrische Betriebsmittel, Beleuchtung verwenden P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden P280 - Schutzhandschuhe tragen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.