Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-647-6/1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
3-5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-09
Produktidentifikator
swingcolor ZINKREINIGER 6120
CAS-Nr.
1336-21-6
NOTRUFNUMMERN:
Außerhalb der Geschäftszeiten (09 00 - 18 00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bauhaus AG
E-Mail-Addresse
sdb@brillux.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 ; H318 Skin Irrit. 2 ; H315
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
AMMONIAK 4 % ; CAS-Nr. : 1336-21-6 AMMONIAK 4 % ; CAS-Nr. : 1336-21-6
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
101 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
P261.3 Einatmen von Dampf vermeiden. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332/313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305/351/338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303/361/353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P501.1 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.