Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-175-3/7440-66-6
Name der Chemikalie
Zinc
Konzentration
25-50%
EC/CAS
64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
20-25%
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
1-10%
EC/CAS
265-150-3/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
1-10%
EC/CAS
231-072-3/7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
1-10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-13
Produktidentifikator
swingcolor ZINKFARBE 6156
NOTRUFNUMMERN:
Außerhalb der Geschäftszeiten (09 00 - 18 00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bauhaus AG
E-Mail-Addresse
sdb@brillux.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H335, H336, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Entzündlich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Reizt die Atmungsorgane. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 10 N ; R 50/53 Xi ; R 37 R 67 R 66 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Flam. Liq. 3 ; H226 Aquatic Acute 1 ; H400 Aquatic Chronic 1 ; H410 STOT SE 3 ; H335 STOT SE 3 ; H336
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts N ; Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
LOESUNGSMITTELNAPHTHA (ERDOEL), LEICHT AROMATISCHE ; CAS-Nr. : 64742-95-6 LOESUNGSMITTELNAPHTHA (ERDOEL), LEICHT AROMATISCHE ; CAS-Nr. : 64742-95-6
R-Sätze
10 Entzündlich. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 37 Reizt die Atmungsorgane. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S-Sätze
29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS02) Umwelt (GHS09) Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261.3 Einatmen von Dampf vermeiden. P501.1 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304/340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P303/361/353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.