Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
15-20%
EC/CAS
919-857-5/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
5-9,9%
EC/CAS
202-496-6/96-29-7
Name der Chemikalie
2-Butanonoxim (2020/1182)
Konzentration
1-5%
EC/CAS
201-607-5/85-44-9
Name der Chemikalie
Phthalic anhydride
Konzentration
0,1-0,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-30
Produktidentifikator
swingcolor HAMMERSCHLAG-EFFEKTLACK 6116
NOTRUFNUMMERN:
Außerhalb der Geschäftszeiten (09 00 - 18 00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bauhaus AG
E-Mail-Addresse
sdb@brillux.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H335, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Entzündlich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Reizt die Atmungsorgane. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 10 R 52/53 Xi ; R 37 R 67 R 66 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Flam. Liq. 3 ; H226 Aquatic Chronic 3 ; H412 STOT SE 3 ; H335 STOT SE 3 ; H336
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts Xi ; Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN N-BUTYLACETAT ; CAS-Nr. : 123-86-4 XYLOL ; CAS-Nr. : 1330-20-7 KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN N-BUTYLACETAT ; CAS-Nr. : 123-86-4 XYLOL ; CAS-Nr. : 1330-20-7
R-Sätze
10 Entzündlich. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 37 Reizt die Atmungsorgane. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S-Sätze
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 23.3 Dampf nicht einatmen. 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
99 EUH208
Enthält
2-BUTANONOXIM ; PHTHALSÄUREANHYDRID. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) 2-BUTANONOXIM ; PHTHALSÄUREANHYDRID. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS02) Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261.3 Einatmen von Dampf vermeiden. P501.1 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304/340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P303/361/353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.