Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-23
Produktidentifikator
Velifer
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig. EUH401 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung.
Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Antwort
P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Enthält
BEAUVARIA BASSIANA PPRI5339
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.