SUMICIDIN ALPHA EC

BASF SE

Überarbeitet am : 2013-12-04

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GHS02 GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-535-7/1330-20-7

Name der Chemikalie

Xylene

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

66230-04-4

Name der Chemikalie

Esfenvalerate; (S)-a-cyano-3-phenoxybenzyl-(S)-2-(4-chlorophenyl)-3-methylbutyrate

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-12-04

Produktidentifikator

SUMICIDIN ALPHA EC

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF SE

E-Mail-Addresse

Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H302, H317, H318, H332, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam. Liq. 3 Acute Tox. 4 (oral) Acute Tox. 4 (Inhalation - Nebel) BASF BASF Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäß gemäß Verordnung Verordnung (EG) (EG) Nr.1907/2006 Nr.1907/2006 DATUM : / überarbeitet am 26.11.2013 Version: 5.0 Produkt: SUMICIDIN ALPHA EC (ID Nr. 30139435/SDS_CPA_DE/DE) Druckdatum 04.12.2013 Eye Dam./Irrit. 1 Skin Sens. 1A Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Entzündlich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System, EU (GHS)

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise

Vorbeugung) BASF BASF Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäß gemäß Verordnung Verordnung (EG) (EG) Nr.1907/2006 Nr.1907/2006 DATUM : / überarbeitet am 26.11.2013 Version: 5.0 Produkt: SUMICIDIN ALPHA EC (ID Nr. 30139435/SDS_CPA_DE/DE) Druckdatum 04.12.2013 P280f Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P260h Nebel oder Dampf nicht einatmen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P241 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/ Beleuchtungsanlagen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378.14 Bei Brand: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden.

Lagerung

P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

ESFENVALERAT, XYLENE Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Das Produkt ist in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen. ESFENVALERAT, XYLENE

Gefahrenpiktogramme

BASF BASF Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäß gemäß Verordnung Verordnung (EG) (EG) Nr.1907/2006 Nr.1907/2006 DATUM : / überarbeitet am 26.11.2013 Version: 5.0 Produkt: SUMICIDIN ALPHA EC (ID Nr. 30139435/SDS_CPA_DE/DE) Druckdatum 04.12.2013 Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.

R-Sätze

R10 Entzündlich. R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R38 Reizt die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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