Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
254-938-2/40487-42-1
Name der Chemikalie
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xyliden (2022/692)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-751-6/71-36-3
Name der Chemikalie
1-butanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2024-01-02
Produktidentifikator
Stomp 30 % EC
Produktidentifikator
Stomp 30 % EC
A. Handelsname:
BASF SE
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H318, H335, H336, H361d, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. (Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P261 Einatmen von Nebel oder Dampf oder Aerosol vermeiden. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS) EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6- dinitro-3,4-xylidin, Hydrocarbons, C9, aromatics
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Eye Dam./Irrit. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.