Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
40487-42-1
Name der Chemikalie
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xyliden (2022/692)
Konzentration
N/A
EC/CAS
104-76-7
Name der Chemikalie
2-ethyl-1-hexanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
254-938-2
Name der Chemikalie
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xyliden (2022/692)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-11-02
Produktidentifikator
Spectrum Plus
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H304, H315, H317, H361d, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Acute Tox. 4 (oral) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Corr./Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. (Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Nebel oder Dampf oder Aerosol vermeiden. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330 Mund ausspülen P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6- dinitro-3,4-xylidin, dimethenamid-P (ISO); (S)-2-chloro-N-(2,4-dimethyl-3-thienyl)-N-(2-methoxy-1- methylethyl)acetamid, Kohlenwasserstoffe, C10-C13, Aromaten, < 1% Naphthalin, Benzolsulfonsäure, 4-C10-13-sec-Alkylderivate, Calciumsalze
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.