Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
253-178-9/36734-19-7
Name der Chemikalie
3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N-isopropylimidazolidin-1-carboxamid
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-11-29
Produktidentifikator
ROVRAL WG
CAS-Nr.
36734-19-7
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H351, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam./Irrit. 2 Carc. 2 Aquatic Chronic 1 H319, H351, H410, EUH401, EUH066 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-(3,5-Dichlorphenyl)-2,4-dioxo-N- isopropylimidazolidin-1-carboxamid; Iprodione (ISO)
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.