Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2020-03-17
Produktidentifikator
Protectol schützt (I)
Produktidentifikator
Protectol schützt (I)
A. Handelsname:
BASF SE
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
emd-ems-ehs-masterdata@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Antwort
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Eye Dam./Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt. 2.2. Kennzeichnungselemente Globally Harmonized System, EU (GHS) Piktogramm: Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweis: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitshinweis: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Sicherheitshinweise (Vorbeugung): P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. Sicherheitshinweise (Reaktion): P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sicherheitshinweise (Lagerung): P233 Behälter dicht verschlossen halten. Sicherheitshinweise (Entsorgung): P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 2.3. Sonstige Gefahren Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Zubereitung auf Basis: 2-Propanol Gefährliche Inhaltsstoffe (GHS) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 2-Propanol Gehalt (W/W): >= 50 % - < 75 % Flam. Liq. 2 CAS-Nummer: 67-63-0 Eye Dam./Irrit. 2 EG-Nummer: 200-661-7 STOT SE 3 (Schwindel und Benommenheit) REACH Registriernummer: 01- H225, H319, H336 2119457558-25 INDEX-Nummer: 603-117-00-0 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen, einschließlich der Gefahrenklassen und der Gefahrenhinweise, ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Helfer auf Selbstschutz achten. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Verunreinigte Kleidung sofort entfernen. Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Keine Gefährdungen zu erwarten. Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, Vorstellung beim Augenarzt. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und 200-300 ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. 4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen Symptome: Wichtige bzw. weitere wichtige bekannte Symptome und Wirkungen sind in der GHS- Kennzeichnung des Produktes (s. Abschnitt 2) und in Abschnitt 11 (Toxikologische Angaben) beschrieben., (Weitere) Symptome und/oder Wirkungen sind bisher nicht bekannt 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Löschpulver, alkoholbeständiger Schaum 5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren gesundheitsschädliche Dämpfe, Kohlenoxide Entwicklung von Rauch/Nebel. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand freigesetzt werden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Angaben: Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung verwenden. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für große Mengen: Eindämmen/eindeichen. Mit Löschschaum (alkoholbeständiger Schaum) abdecken. Produkt abpumpen. Bei Resten: Mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Gute Be- und Entlüftung von Lager- und Arbeitsplatz. Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist brennbar. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Alle Zündquellen vermeiden: Hitze, Funken, offene Flammen. Durch Hitze gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Sofern in Kunststoffgebinden angeliefert wurde, höchste zulässige Entleerungstemperatur 5 Kelvin unterhalb des Flammpunktes. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (3) Entzündbare Flüssigkeiten 7.3. Spezifische Endanwendungen Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt 7 genannten Hinweise zu beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz Um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, z.B. Lüftung oder die Notwendigkeit von Atemschutz zu überprüfen, kann eine messtechnische Überwachung des Arbeitsplatzes notwendig sein. Da dies eine spezielle Fachkunde erfordert, sollten dafür nur akkreditierte Messstellen beauftragt werden. Bezüglich geeigneter Verfahren zur Ermittlung inhalativer Exposition sind die europäischen Normen EN 482, 689 und 14042 anzuwenden. Zusätzlich ist die TRGS 402 in Deutschland zu beachten. 56-81-5: Glycerol AGW 200 mg/m3 (TRGS 900 (DE)), Einatembare Fraktion Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 2 Wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und der Biologische Grenzwert (BGW) eingehalten werden, ist kein Risiko einer Fruchtschädigung zu befürchten (s. TRGS 900, Nummer 2.7). Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)), Einatembare Fraktion Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe 67-63-0: 2-Propanol AGW 500 mg/m3 ; 200 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 2 Wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und der Biologische Grenzwert (BGW) eingehalten werden, ist kein Risiko einer Fruchtschädigung zu befürchten (s. TRGS 900, Nummer 2.7). Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)) Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe Komponenten mit biologischen Grenzwerten 67-63-0: 2-Propanol TRGS 903 (DE) Parameter: Aceton Untersuchungsmaterial: Blut Probenzeitraum: Schichtende Konzentration: 25 mg/l TRGS 903 (DE) Parameter: Aceton Untersuchungsmaterial: Urin Probenzeitraum: Schichtende Konzentration: 25 mg/l 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Geeigneter Atemschutz bei höheren Konzentrationen oder längerer Einwirkung: Gasfilter für organische Gase/Dämpfe (Siedepunkt > 65 °C, z. B. EN 14387 Typ A). Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374) Geeignete Materialien bei kurzzeitigem Kontakt (empfohlen: Mindestens Schutzindex 2, entsprechend > 30 Minuten Permeationszeit nach EN 374) Butylkautschuk (Butyl) - 0,7 mm Schichtdicke Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf eigenen Prüfungen, Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluss von ähnlichen Stoffen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.B. Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann. Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten. Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166) Körperschutz: Körperschutzmittel in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auswählen, z.B. Schürze, Schutzstiefel, Chemikalienschutzanzug (nach EN 14605 bei Spritzern oder EN ISO 13982 bei Staub) Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Das Tragen geschlossener Arbeitskleidung wird empfohlen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form: flüssig Farbe: farblos Geruch: alkoholisch Geruchschwelle: Nicht bestimmt, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken beim Einatmen. pH-Wert: ca. 4 - 7 Schmelzpunkt: ca. -88 °C (1.013 hPa)