Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
11113-50-1
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
EC/CAS
12179-04-3
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate pentahydrate
Konzentration
N/A
EC/CAS
234-343-4
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2010-11-26
Produktidentifikator
NUTRIBOR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Düngemittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com
Abschnitt 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinien
Gefahrenpiktogramme
T Giftig. Xi Reizend.
R-Sätze
R36 Reizt die Augen. R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Die Kennzeichnung erfolgte auf Grund der Angaben des Herstellers/Lieferanten.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Reizt die Augen. Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kategorie 2: Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werden sollten oder Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten
2.3 Sonstige Gefahren
Bewertung PBT / vPvB: Nicht anwendbar für anorganische Stoffe.