Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-988-3/112-59-4
Name der Chemikalie
2-(2-hexyloxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
14.0
Überarbeitet am
2025-12-15
Produktidentifikator
n-HEXYLGLYKOL
1.2 Chemische Bezeichnung:
Ethylenglykolmonohexylether
CAS-Nr.
112-25-4
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43, +49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H311, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H311 Giftig bei Hautkontakt. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Antwort
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Hexyloxyethanol, 2-(2- Hexyloxyethoxy)ethanol
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 3 (dermal) H311 Giftig bei Hautkontakt. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.