Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
254-938-2/40487-42-1
Name der Chemikalie
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xyliden (2022/692)
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-860-4/100-52-7
Name der Chemikalie
benzaldehyde
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
9.0
Überarbeitet am
2025-02-24
Produktidentifikator
Malibu
Produktidentifikator
Malibu
A. Handelsname:
BASF SE
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
PS-BCSCHWEIZ@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H304, H315, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 SP 1 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. (Vorbeugung) P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS) EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Enthält
Flufenacet (ISO); N-(4-Fluorphenyl)-N- isopropyl-2-(5-trifluormethyl-[1,3,4]thiadiazol-2-yloxy)acetamid, Pendimethalin (ISO); N-(1- Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xylidin, Benzaldehyd, Octanal
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pendimethalin (ISO), Flufenacet (ISO), Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwer, aromatisch; Kerosin — nicht spezifiziert; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus de r Destillation aromatischer Läufe. Besteht überwiegend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Ber eich von C9 bis C16 und siedet im Bereich von etwa 165 oC bis 290 oC (330 oF bis 554 oF).], Poly(oxy- 1,2-ethanediyl), .alpha.-tridecyl-.omega.-hydroxy-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Skin Corr./Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.