Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-338-0/57-55-6
Name der Chemikalie
1,2-propanediol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
2.2
Überarbeitet am
2025-02-19
Produktidentifikator
Kezuro
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43, +49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4-Amino-3-methyl-6-phenyl-1,2,4-triazin-5- on; Metamitron (ISO), Quinmerac
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.