Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-01-04
Produktidentifikator
KBS Mortar / Ignitect Z Red
CAS-Nr.
65997-15-1
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
EN-Masterdata@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280f Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinie 1999/45/EG ('Zubereitungsrichtlinie') Zement, Portland-, Chemikalien
Gefahrenpiktogramme
Xi Reizend.
R-Sätze
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 1 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gefahr ernster Augenschäden. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.