JUWEL TOP

BASF SE

Überarbeitet am : 2011-09-02

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GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

406-850-2/143390-89-0

Name der Chemikalie

Kresoxim-methyl (ISO); Methyl-(E)-2-methoxyimino-[2-(o-tolyloxymethyl)phenyl]acetat

Konzentration

N/A

EC/CAS

266-719-9/67564-91-4

Name der Chemikalie

Fenpropimorph

Konzentration

N/A

EC/CAS

266-719-9/133855-98-8

Name der Chemikalie

Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran (944/2013)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2011-09-02

Produktidentifikator

JUWEL TOP

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Pflanzenschutzmittel, Fungizid

NOTRUFNUMMERN:

+49 180 2273-112

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF SE

E-Mail-Addresse

Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H317, H319, H351, H361fd, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H317

May cause an allergic skin reaction

Abschnitt 2

2.2. Kennzeichnungselemente

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Globally Harmonized System, EU (GHS)

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

Vorbeugung) P280e Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261d Einatmen von Dampf vermeiden. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung sollte außerhalb des Arbeitsplatzes verboten werden.

Antwort

P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P308 + P313 BEI Exposition oder Betroffenheit: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 Ausgetretene Mengen auffangen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

FENPROPIMORPH, EPOXICONAZOL, KRESOXIM-METHYL Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennzeichnung gemäß Zulassungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) FENPROPIMORPH, EPOXICONAZOL, KRESOXIM-METHYL

Gefahrenpiktogramme

Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.

R-Sätze

R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Augenschäd./-reiz. 2 Sens. Haut 1 Karz. 2 Repr. 2 (Fertilität) Repr. 2 (ungeborenes Kind) Aqu. akut. 1 Aqu. Chron. 1 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Carc. Cat. 3 Repr. Cat. 3 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (GHS) Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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