Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-540-4/12179-04-3
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate pentahydrate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
5.2
Überarbeitet am
2014-07-21
Produktidentifikator
Glysantin G48
Produktidentifikator
Glysantin G48
A. Handelsname:
BASF SE
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-auto-refinery@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Organe (Niere) schädigen nach längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P260 Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Antwort
P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
ETHAN-1,2-DIOL/ETHYLENGLYKOL Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinie 1999/45/EG ('Zubereitungsrichtlinie') ETHAN-1,2-DIOL/ETHYLENGLYKOL
Gefahrenpiktogramme
Xn Gesundheitsschädlich.
R-Sätze
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) STOT RE (Niere) 2 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Mögliche Gefahren: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.