Allgemeine Information
Version
7.0
Überarbeitet am
2025-12-14
Produktidentifikator
Fighter
NOTRUFNUMMERN:
32 70 245 245, +49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-benelux@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
SPe 2.2 Zum Schutz von Grundwasser eine unbehandelte Pufferzone von 5 Meter zu Oberflächengewässer einhalten, diese unbehandelte Pufferzone kann in keinem Fall verringert werden. SPe 2.4 Zum Schutz von Grundwasser nicht auf Böden aufbringen, die ungeschtützt für Bentazone Waschungen sind. Ein ungeschützer Boden ist ein Boden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt im Ackerboden von 1%. SPe 2.1 SP 1 Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf erosionsempfindliche Böden ausbringen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPo 5.1 SPe 3.1 Nach der Behandlung die Flächen erst wieder betreten nachdem die Spritzflüssigkeit völlig getrocknet ist. Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten. Angabe des Abstandes: siehe Produktetikett. (Vorbeugung) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.
Antwort
P301 BEI VERSCHLUCKEN: P330 Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P308 + P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Skin Sens. 1 Eye Dam./Irrit. 2 Aquatic Chronic 2 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.