Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
278-636-5/77182-82-2
Name der Chemikalie
Glufosinat-Ammonium (ISO); Ammonium-2-amino-4-(hydroxymethylphosphinyl)butyrat (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-03-18
Produktidentifikator
Exon
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H360F, H360Fd, H361d, H370, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H370 Schädigt die Organe. H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. (Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. P260 Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch kontaminierte Körperteile gründlich waschen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS) Nur für gewerbliche Anwender.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Glufosinat-Ammonium (ISO); Ammonium- 2-amino-4-(hydroxymethylphosphinyl)butyrat, (OLIGOMER) Alkohol, C12-14, ethoxyliert, sulfat, Natriumsalz (> 1 < 2,5 mol EO)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Skin Sens. 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Repr. 1B H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT SE 1 H370 Schädigt die Organe. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.