Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-138-9/1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2025-08-08
Produktidentifikator
Elastollan Konz 2953
Produktidentifikator
Elastollan Konz 2953
A. Handelsname:
BASF SE
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Geeigneter Verwendungszweck: Polymer
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
global.info@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
(Vorbeugung) P280 Augenschutz tragen. P264 Nach Gebrauch kontaminierte Körperteile gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Calciumoxid
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.