Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
223-289-7/3811-04-9
Name der Chemikalie
Potassium chlorate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2025-03-19
Produktidentifikator
Deccopyr Pot
NOTRUFNUMMERN:
(+352) 8002 5500, +49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-benelux@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
(Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Pyrimethanil (ISO), Kaliumchlorat
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Ox. Sol. 1 H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gemäß aktuellem Erkenntnisstand der BASF und Anwendung der Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die folgende Einstufung erforderlich, die über die in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Tabelle 3.1 genannte Einstufung hinausgeht. Ox. Sol. 1 Aquatic Chronic 1 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.