Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-12-21
Produktidentifikator
CYCOCEL 720
CAS-Nr.
999-81-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulator
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
doris.podeu@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H312
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280e Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P330 Mund ausspülen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
CHLORMEQUATCHLORID Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennzeichnung gemäß Zulassungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) CHLORMEQUATCHLORID
Gefahrenpiktogramme
Xn Gesundheitsschädlich.
R-Sätze
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Acute Tox. 4 (dermal) Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.