Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-313-2/105-60-2
Name der Chemikalie
ε-caprolactam
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
13.0
Überarbeitet am
2022-12-16
Produktidentifikator
Caprolactam liquid Ccycled postC2 RCS
1.2 Chemische Bezeichnung:
Caprolactam liquid
CAS-Nr.
105-60-2
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
pss.monomers@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H315, H319, H332, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Antwort
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (Inhalation - H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Staub) Acute Tox. 4 (oral) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Corr./Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Dam./Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.