Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2015-07-21
Produktidentifikator
Break Thru S 240
Produktidentifikator
Break Thru S 240
A. Handelsname:
BASF SE
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H312, H319, H332, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H312
Harmful in contact with skin
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Antwort
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P337 + P311 Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
POLYETHER-MODIFIZIERTES TRISILOXAN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (Inhalation - Dampf) Acute Tox. 4 (dermal) Eye Dam./Irrit. 2 Aquatic Chronic 2 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.