BIATHLON

BASF SE

Überarbeitet am : 2011-12-17

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 4

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2011-12-17

Produktidentifikator

BIATHLON

CAS-Nr.

142469-14-5

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Pflanzenschutzmittel, Herbizid

NOTRUFNUMMERN:

+49 180 2273-112

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF SE

E-Mail-Addresse

Produktinformation-Pflanzenschutz@basf.com

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H411

Toxic to aquatic life with long lasting effects

Abschnitt 2

2.2. Kennzeichnungselemente

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Globally Harmonized System, EU (GHS)

Gefahrenhinweise

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Antwort

P391 Ausgetretene Mengen auffangen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

TRITOSULFURON Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Das Produkt ist in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen. TRITOSULFURON Das Produkt enthält: TRITOSULFURON Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Gefahrenpiktogramme

N Umweltgefährlich.

R-Sätze

R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aquatic Chronic 2 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] (GHS) Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.